Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Miete eines Schwimmenden Hauses

1 Allgemeines

(1) Die Firma S&K Hausboote (nachstehend auch Vermieter), Reitzendorfer Str.116 in 01324 Dresden bietet die Möglichkeit, für begrenzte Zeit ein Schwimmendes Haus zu mieten.

(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber der Firma S&K Hausboote ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen, unsere Hausordnung sowie ergänzend die Nutzungsordnung.

2 Preise

Für die auf unserer Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3 Leistungsumfang, Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung

(1) Das Schwimmende Haus „Auszeit“ und der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir keine Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht zum Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei Interesse an Anbieter vor Ort.

(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen ein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des Schwimmenden Hauses dar. Über den Buchungskalender sind die verfügbaren Zeiträume einsehbar. Ebenfalls können Sie über unsere Buchungsmaske das Haus auswählen und per Anfrage buchen, sofern Sie den AGBs und Datenschutzrichtlinien zustimmen.

(3)  Mit Erhalt der Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 200 € innerhalb von 3 Tagen fällig. Der Vertragsschluss entsteht mit Tätigung der Anzahlung und der damit einhergehenden Zustimmung der AGB`s und Datenschutzrichtlinien. Die Restzahlung muss 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen.

(4) Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann von Ihnen im Falle des Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersendet werden.

4 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen, Kaution, Elektro- und Gasverbrauch/Kosten

(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:

  • 200 € Anzahlung 3 d nach Vertragsabschluss bzw. Erhalt der Rechnung
  • Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor dem Buchungszeitraum

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn) ist im Zweifel der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu zahlen.

(2) Bei der Übernahme des Schwimmenden Hauses ist eine Kaution in Höhe von einmalig 150,00 Euro fällig. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für evtl. Schlüsselverlust und für evtl. Schäden am und im Schwimmenden Haus. Sie wird bei der Ankunft vor Ort in bar vom Mieter an die Hausverwaltung entrichtet und beim Auszug zurückerstattet, sofern keine Schäden aufgetreten sind. Im Falle von Schäden, welche unter dem Wert der Kaution liegen, wird die Kaution anteilig erstattet.

(4) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht ausschließlich die Überweisung im Voraus zur Verfügung.

(5) Da Strom- und Gasverbrauch individuell anfallen, erfolgt dafür eine separate Berechnung je Mietzeitraum.

5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unseres Schwimmenden Hauses um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ sowie bei zusätzlichen Vermietungen wie beispielsweise der Kanus, SUPs etc. um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).

6 Maximale Belegung

Die maximale Belegung des Schwimmenden Hauses ist auf 3-4 Personen festgelegt und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Schwimmende Haus, behält sich der Vermieter vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

7 Entschädigung der Firma S&K Hausboote im Falle des Nichtantritts der Reise durch den Mieter, außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Sollten Sie die Reise nicht antreten, sehen wir folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:

  • bis 1 Monat vor Anreise kostenfrei;
  • 4 bis 2 Wochen vor Anreise 50 % des Gesamtmietpreises;
  • 2 bis 1 Woche (n) vor Anreise 75 % des Gesamtmietpreises;
  • 1 Woche vor Anreise 100 % des Gesamtmietpreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollte Ihrerseits daher vor Vertragsschluss in Erwägung gezogen werden.

(2) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht der Firma S&K Hausboote insbesondere zu, im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der weiteren Miete (vgl. § 4 Absatz 1) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.

8 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Firma S&K Hausboote nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Firma S&K Hausboote wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird die Firma S&K Hausboote dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

9 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters

(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Schwimmendem Haus, der Steganlage, an den Anlagen des Hafens sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, gegenüber der Firma S&K Hausboote Schäden unverzüglich anzuzeigen.

10 Rücktritt durch den Vermieter

(1) Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bis 24 Stunden vor Reiseantritt. Ein wichtiger Grund liegt, unbeschadet sonstiger Gründe, insbesondere dann vor, wenn

– höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,

– höhere Gewalt bei besonderen Wetterereignissen insbesondere ab Windstärken von 8 Beaufort (Bft), Sperrungen durch den Hafenmeister bzw. Betreiber der Steganlage,

– das Schwimmende Haus unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person oder des Buchungszwecks gebucht wurde,

– begründeter Anlass zu der Annahme entsteht oder bekannt wird, dass die Durchführung des Vertrages die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist,

– wir von Umständen erfahren, die eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters nahelegen, insbesondere, wenn der Mieter unsere fälligen Forderungen nicht begleicht,

– der Mieter über sein Vermögen einen Antrag auf Insolvenz gestellt oder eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,

– am Schwimmenden Haus ein Schaden vorliegt und die sichere Beherbergung des Reisegastes nicht ermöglicht.

In den vorgenannten Fällen sorgt der Mieter sich eigenständig und auf eigene Kosten um eine Ersatzunterkunft. Darüber hinaus stehen dem Mieter keine Schadensersatzansprüche zu.

11 Mängelhaftungsrechte und Haftung der Firma S&K Hausboote

(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung der Firma S&K Hausboote für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet Mietrecht Anwendung.

(2) Im Übrigen leisten wir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
  2. Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
  3. Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die vorstehenden Absätze des § 11 gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

12 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe, Verwaltung

(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15 Uhr und endet am Tag der Abreise bis 11 Uhr, soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird. Wir haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt, alle die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort für uns abzuwickeln. Sie ist – obgleich sie vor allem mit der Säuberung und Instandhaltung der Objekte beauftragt ist – berechtigt, dem Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten Abwicklung Weisung zu erteilen und im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Rahmen Zutritt zu den Hausbooten zu verlangen.

(2) Sollten Sie absehbar verspätet anreisen, so ist die Hausverwaltung rechtzeitig zu informieren, um dennoch die termingerechte Objektübergabe gewährleisten zu können.

(3) Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die Vollständigkeit zu bestätigen.

(4) Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei erfolgen die Prüfung der Inventarliste und eine erste Aufnahme von gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen zu erheben. Sie wird mit der Kaution verrechnet.

(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurückzugeben. Im Falle eines Verlustes behält es sich die Firma S&K Hausboote vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

(6) Der Aufenthalt von Haustieren (kleine und mittelgroße Hunde) ist in den Objekten erlaubt. Bei eventuell anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen von Inventar, versucht durch ein Haustier, ist der Mieter verpflichtet diese zu tragen.

13 Zutrittsrecht zum Schwimmenden Haus

(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Schwimmenden Haus bei Gefahr im Verzug.

(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

14 Datenschutz

Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzbelehrung.

15 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

 

Stand: Oktober 2023